Spendennachweis

Spenden und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Bis zu einem Betrag von 300 Euro können Spenden ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Spethmann Stiftung finden Sie auf dieser Seite zum Download.
Bitte drucken Sie ihn aus und fügen den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende Ihren Steuerunterlagen bei.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie gern an unter 040-320 866 4-0.

Download: Vereinfachter Spendennachweis, April 2023

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